Brandschutzhelfer – Ausbildung

4 Zeitstunden


„Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.“ (DGUV Information 205 – 135) In einem Unternehmen sollten mindestens 5 % der Mitarbeiter bei normaler Gefährdung als Brandschutzhelfer nach den Vorgaben der ASR A2.2 und der DGUV-I 205-023 aus- und fortgebildet sein. Mindestens jedoch eine im Betrieb anwesende Person. Bei höherer Gefährdung, u.a. bei hoher Anzahl von in der Mobilität eingeschränkten Personen besteht ein höherer Bedarf. Auffrischung alle 3-5 Jahre erforderlich.

 

Inhalte

  • Grundzüge des Brandschutzes ( Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen, häufige Brandursachen, feuergefährliche Stoffe)
  • Betriebliche Brandschutzorganisation ( Alarmierungswege- und mittel, Brandmeldeanlagen, Rauchschutztüren, Feuerlöscher, Sicherstellung des eigenen Fluchtweges)
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen (Brandklassen, Stoffbeispiele, Einteilung, Stoffbeispiele, Aufbau und Funktion der vorhandenen Einrichtungen)
  • Gefahren durch Brände (Gefährdung durch Rauchgas, Thermische Gefährdung, Verbrennungen, Wärmestrahlung, Verpuffung, Absturz)
  • Verhalten im Brandfall (Alarmierung, Bedienung der Löscheinrichtung ohne Eigengefährdung, Grenzen der Löschgeräte, Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten, löschen von brennenden Personen, Handhabung Löschdecke)

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