AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der M&M Lifeline Günther und Roth GbR
Bereich Lehrgänge und Sanitätsdienste
1.
Für alle Lehrgänge und weitere Dienstleistungen gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen. Für den Umfang und die Durchführung von Aufträgen jeglicher Art, ist die schriftliche Auftragsbestätigung oder der Beginn der Vertragsausführung maßgebend.
2.
Bei der Zusammenstellung von Texten, Lehraussagen, Tabellen und Abbildungen wurde mit größter Sorgfalt vorgegangen, trotzdem können Fehler nicht ganz ausgeschlossen werden. Herausgeber, Dozenten, Referenten und Autoren können für fehlerhafte Angaben und deren Folgen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Richtlinien und Therapievorschläge werden nach dem jeweiligen Stand von Forschung und Lehre herausgegeben und entbinden nicht vom Studium weiterführender Literatur. Bitte beachten Sie bei Medikamenten die Packungsbeilagen der Hersteller. Alle Maßnahmen müssen dem einzelnen Patienten und seinem Zustand angepasst werden. Wir gehen davon aus, dass die Teilnehmer über die erforderlichen Fachkenntnisse je nach Seminar verfügen. Für unsere Handbücher und Seminarunterlagen sowie Präsentationen und Folien sind alle Rechte vorbehalten, insbesondere die der fototechnischen Wiedergabe und der Speicherung in elektronischen Medien. Die gewerbliche Nutzung der in unseren Handbüchern dargestellten Modelle, Arbeiten und Tabellen ist nicht zulässig. Jeder Auszug aus unseren Unterlagen bedarf unserer Genehmigung. Lehraussagen und Seminarunterlagen entsprechen der zur Zeit veröffentlichten Lehre. Neuerungen und Weiterentwicklungen, sowie änderungen der zur Zeit gültigen Lehre können nur im jeweils durchgeführten Seminar weitergegeben werden.
3.
Sanitätsdienste werden von ausgebildeten Sanitätern und weiterem medizinischem Fachpersonal durchgeführt. Die Helfer sind in die automatisierte externe Defibrillation eingewiesen. Die sanitätsdienstlichen Aufgaben beschränken sich auf Basismaßnahmen der Ersten Hilfe, bis zum Eintreffen von Rettungsdiensten.
4.
Die Anzahl der eingesetzten Helfer richtet sich nach Gefahrenpotential der jeweiligen Veranstaltung und den Vorgaben des zuständigen Ordnungsamtes. Sollten Auftraggeber die von uns empfohlene Mindestanzahl nicht in Anspruch nehmen, haftet ausschließlich der Veranstalter.
5.
Die Zahlung von Rechnungen ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, abzüglich 2 % Skonto, innerhalb 30 Tagen, ohne jeden Abzug zu leisten. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger bestrittener oder nicht rechtskräftiger Gegenforderungen ist nicht statthaft. Widerspruch gegen die Rechnung nur innerhalb 14 Tagen, ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt.
6.
Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störung der Energie- und Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, sowie unerwartete Krankheit von Mitarbeitern befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Bei Verzug oder Unmöglichkeit wird ein Ersatztermin vereinbart. Schadenersatz ist für den Fall des Leistungsverzugs und der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit, soweit diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits beruht, beschränkt auf € 150,– . Der Anspruch wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
7.
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung internationaler Gesetze ist ausgeschlossen. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 8. Diese Geschäftsbedingungen treten am 01.05.2006 in Kraft. Alle älteren Geschäftsbedingungen verlieren hiermit Ihre Gültigkeit.
9.
Gerichtsstand ist Calw.