Skript

Verhalten im Notfall

8. Herz-Kreislauf-Stillstand und Reanimation

In Deutschland erleiden jährlich etwa 65.000 Menschen einen plötzlichen Herztod. Die Ursachen hierfür sind bislang unklar (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie, 2021). Nach dem Deutschen Reanimationsregister (2021) werden jährlich ca. 119.000 Wiederbelebungen verzeichnet, sieben Prozent hiervon in Altenheimen.

Entscheidend für das Überleben der Betroffenen ist die sofortige Hilfe durch Umstehende. Studien belegen, dass 75% aller lebend aus dem Krankenhaus entlassenen Patienten zuvor eine Laienreanimation erfuhren (vgl. Götz et al., 2017, S. 471).

Der Ablauf der Reanimation ist denkbar einfach: Prüfen – Rufen – Drücken!

Prüfen Sie das Bewusstsein des Patienten – rütteln Sie ihn an den Schultern. Holen Sie sich Unterstützung von Umstehenden – nutzen Sie ggf. den Schwesternruf.

Prüfen Sie die Atmung – atmet der Betroffene nicht (normal) hat er einen Herz-Kreislauf-Stillstand.

Rufen Sie sofort den Notruf 112 an. Geben Sie den Hinweis, dass der Mensch bewusstlos ist und nicht normal atmet.

Legen Sie den Betroffenen auf den Boden oder verwenden Sie ein Reanimationsbrett.

Machen Sie den Brustkorb frei, legen Sie beide Hände mittig auf das Brustbein und beginnen Sie mit der Thorax-Kompression: Drucktiefe 5 – 6 cm beim Erwachsenen, Frequenz: 100 – 120 x / Minute.

Sind mehrere Ersthelfer vor Ort und in der Reanimation mit Hilfsmitteln (Taschenmaske, Beatmungsbeutel) geschult, wird empfohlen 30 Thorax-Kompressionen und 2 Beatmungen im Wechsel durchzuführen. Die Unterbrechung der Thorax-Kompressionen sollte nicht länger als 10 Sekunden, idealerweise weniger als 5 Sekunden dauern.

Das Beatmungsvolumen ist individuell verschieden. Hebt sich der Brustkorb sichtlich, wird das Beatmungsvolumen (ca. 10 ml /kg KG) als ausreichend bewertet. Die Beatmungszeit sollte eine Sekunde pro Beatmung betragen, ebenso die Ausatemzeit.

Sollte Sauerstoff zur Verfügung stehen, sollte dieser mit höchstmöglichem Flow an den Beatmungsbeutel angeschlossen werden.

Steht Ihnen ein AED (=automatisierter externer Defibrillator) zur Verfügung sollte dieser schnellstmöglich von Umstehenden dazu geholt werden. Das Holen des Gerätes darf den Beginn der Herzdruckmassage jedoch nicht verzögern! Sobald das Gerät verfügbar ist:

  1. Sollten Sie sicherstellen, dass Brusthaare vor dem Aufleben der Elektroden entfernt werden und die Haut trocken ist.
  2. Platzieren Sie dann die Elektroden nach Herstelleranweisung auf dem entblößten Brustkorb des Betroffenen
  3. Folgen Sie anschließend den Geräteanweisungen
  4. Wird eine Defibrillation (Schockabgabe) empfohlen, warnen Sie die anderen Helfer und geben Sie den Stromimpuls frei. Wird keine Schockabgabe empfohlen, setzen Sie die Wiederbelebung fort.

Eine Studie des Beth Israel Deaconess Medical Center Boston, USA belegt, dass die Überlebenschancen im Alter zwar sinken, aber dennoch weder das Überleben an sich noch das neurologische Outcome hochbetagter Patienten altersabhängig signifikant schlechter ist als beim jüngeren Menschen (vgl. Müller, 2015).

Trotzdem sind ethische Aspekte bei der Reanimation nicht von der Hand zu weisen. Allerdings muss jedem bewusst sein, dass auch eine Patientenverfügung nicht prinzipiell von der Reanimation entbindet, sondern sogar das Gegenteil – sämtliche Maßnahmen der modernen Medizin – gewünscht sein kann.

Die Aussage „ich möchte in kein Krankenhaus mehr / ich möchte keine Wiederbelebung“ ist rechtlich sehr umstritten, da Zweifel bestehen, dass der Betroffene sich über die Ursachen und Folgen im Klaren ist. Grundsätzlich gilt: Eine Patientenverfügung muss dem aktuellen Willen entsprechen, muss vollständig vorliegen, vom Betroffenen selbst unterzeichnet sein und muss in Bezug auf die aktuelle Situation geprüft werden – In einem akuten Notfall wie dem Kreislaufstillstand, ist diese Kontrolle nicht zu gewährleisten (vgl. §1901a BGB).

Wünscht der Patient trotz einer Zustandsverschlechterung keine weitere Therapie in einer Klinik bzw. wurde er zum Sterben aus der Klinik entlassen, sollte umgehend mit dem Hausarzt oder einem Palliativteam und den Angehörigen Kontakt aufgenommen werden, um zu klären, wie bei einem Notfall zu reagieren ist. Wichtig ist die ausführliche Dokumentation hierüber, sowie die Übergabe der Informationen an alle an der Versorgung Beteiligten.